Woran wir uns binden
Leitbild und Regelwerk von green-test — öffentlich, nummeriert, verbindlich.
Unser Gesetz
green-test ist ein unabhängiges, werbefreies Informationsprojekt. Diese Regeln binden uns selbst. Sie gelten für jede Seite, jedes Profil und jeden Datenpunkt. Wo wir gegen sie verstoßen, ist das ein Fehler — und wird korrigiert (§ 12).
§ 1 Zweck — Wir informieren, sonst nichts.
green-test macht die Umweltbilanz von Produkten über den gesamten Lebenszyklus sichtbar. Adressat ist die interessierte Öffentlichkeit. green-test ist keine Geschäftsidee und verfolgt keinen kommerziellen Zweck.
§ 2 Unabhängigkeit — Niemand bezahlt uns für Inhalte.
Keine Werbung, kein Tracking, keine bezahlten Platzierungen, keine monetäre Mechanik — nirgends.
§ 3 Keine Bewertung — Wir zeigen, wir urteilen nicht.
green-test vergibt kein Siegel, keinen Score und keine Zertifizierung. Wir strukturieren öffentlich verfügbares Wissen.
§ 4 Keine Firmen — Wir reden über Klassen, nicht über Marken.
Analyse-Einheit ist die Produktklasse (Fachbegriff: funktionelle Einheit je Klasse). Es gibt keine Produkt- oder Markenaussagen und keine Ansprache von Herstellern.
§ 5 Vollständiger Lebenszyklus — Von der Mine bis zur Entsorgung.
Bilanziert werden alle Phasen: Rohstoff, Herstellung, Distribution, Nutzung, Wartung, End of Life (P0–P5). Gutschriften am Lebensende werden gegengebucht; der Saldo ist die Restschuld.
§ 6 Bandbreiten — Nie eine Zahl ohne Spanne.
Jede Angabe trägt eine Bandbreite (min–max). Punktwerte ohne Spanne sind unzulässig; Szenarioabhängigkeit wird benannt.
§ 7 Quellen-Pflicht — Jeder Datenpunkt nennt seine Quelle.
Ohne öffentliche Quelle kein Wert. Jede Quelle wird verlinkt und datiert.
§ 8 Konfidenz und Grau — Lücken bleiben sichtbar.
Jeder Datenpunkt trägt eine Konfidenz: A belastbar, B plausibel, C grob. Grau behauptet nichts außer: „kein öffentlicher Beleg gefunden, Stand X“. Lieber eine sichtbare Lücke als eine geschönte Zahl.
§ 9 Normbezug — „Angelehnt an“, nie „zertifiziert nach“.
Begriffe und Methodik orientieren sich an ISO 14040/44, 14067, 14046 und 14026 sowie EN 15804 / ISO 14025, GHG Protocol Product Standard und CML/ADP. green-test behauptet keine Zertifizierung. Details in der Methodik.
§ 10 Rechtslage — Hinweis, kein Hebel.
Auf die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825, ab 27.09.2026 im UWG) wird sachlich hingewiesen — als Kontext zum Thema, nie als Druckmittel oder Verkaufsargument.
§ 11 Sprache — Klartext zuerst.
Jede Erklärung beginnt in Alltagssprache; der Fachbegriff bleibt sichtbar, aber nie als Einstieg. Vereinfachen heißt verschieben, nicht streichen: fachliche Substanz wandert in Untertitel und Details, sie entfällt nicht.
§ 12 Korrektur — Fehler werden datiert behoben.
Fehlerhinweise und bessere Quellen sind willkommen — über das Formular. Korrekturen erfolgen offen; Änderungen an diesen Regeln werden datiert ausgewiesen.
Stand: 07.06.2026 · Version 1.1 — Änderung gegenüber 1.0 (05.06.2026): Begriff „Technologien“ in § 1 durch „Produkte“ ersetzt; inhaltlich unverändert.

